Offenlegung Interessenbindung

Gemäss Gemeindeordnung der Gemeinde Oberrieden Art. 18 legen die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offen. Als Interessenbindungen gelten: Haupt- und allfälliger Nebenerwerb, die Tätigkeit und Organstellungen in Führungs- und Aufsichtsgremien, eine dauernde Leitungs- und Beratungsfunktion sowie die Mitgliedschaft und/oder Mitwirkung in Kommissionen. 

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Reformierte Kirchgemeinde Oberrieden
Alte Landstr. 36a
8942 Oberrieden
Tel044 720 49 63
E-Mailinfo@refkioberrieden.ch

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